Die
Sender nehmen Stellung
Sofern sie mittlweile
schon offzielle in
Kenntnis gesetzt worden
waren, nahmen
die betroffenen Sender
unterschiedlich eine
erste Stellung.
Bei n-tv glaubt man
nicht, dass es zu
einer Beanstandung
durch die Landesmedienanstalt
kommt. Man gibt sich
unschuldig. "Wenn
überhaupt, dann
reden wir über
eine Unachtsamkeit",
äuérte
n-tv Geschäftsführer
Hans Demmel. Die Berichterstattung
über den neuen
Anbieter habe sich
im Rahmen einer üblichen
Agenturmeldung bewegt.
Produktionskostenzuschüsse
durch Unternehmen,
über deren Produkte
berichtet wird, gebe
es beim Sender nicht.
Sollte es dennoch
zu einer Beanstandung
kommen, werde man
sich entsprechend
danach richten.
Auch DCTP, dessen
Sendung »Spiegel
TV« von Vox
ausgestrahlt wird
geht offensiv mit
der Kritik um: "Wenn
der Vorwurf im Raum
steht, muss er aufgeklärt
werden", erklärt
der Sprecher Paul
Leo Giani gegenüber
dem Medienmagazin
DWDL.de. Man habe
sich umgehend auf
Grund der Kritik mit
Spiegel TV in Verbindung
gesetzt.
Der schriftliche Bericht
des Produzenten stehe
zwar noch aus, man
sei aber zuversichtlich
der Behörde klar
belegen zu können,
dass es sich in dem
kritisierten Fall
nicht um Schleichwerbung
gehandelt habe. Die
Berichterstattung
über Tiefkühlgemüse,
in der den Medienwächtern
zu häufig der
Name eines Herstellers
auftauchte, sei klar
journalistisch ausgerichtet
gewesen.
Pro7 mochten man bislang
offziell noch keine
Stellung beziehen,
da man erst ein offzielles
Anschrieben abwarten
will. Einen pauschalen
Vorwurf der Schleichwerbung
weist der Sender jedoch
zurück. Ebenso
lieft der Fall von
Bloomberg. Der Wirtschaftssender
wurde von der lizenzierenden
LPR Hessen noch nicht
über den Vorwurf
informiert. Auch der
Sportsender DSF hat
diesbezüglich
noch keine Post von
der Bayerischen Landeszentrale
für neue Medien
erhalten.
Update
(29.02.08):
Verstösse
bei mehreren Sendern
entdeckt
Bei ihren Kontrollen
hat die Gemeinsame
Stelle Programm,
Werbung und Medienkompetenz
(GSPWM) im Dezember
des letzten Jahres
bei sechs der untersuchten
Sendern, bzw. zehn
Sendungen, Anhaltspunkte
für verbotene
Schleichwerbung
entdeckt. Keine
Verstöße
wurden bei den Programmen
von RTL, Sat.1,
MTV, Kabel1, Tele
5, RTL2, VOX, SuperRTL,
Nick und N24 festgestellt,
hieß es. In
vier Fällen
sahen die Medienwächter
einen möglichen
Anfangsverdacht
und empfahl den
jeweils zuständigen
Landesmedienanstalten,
rechtsaufsichtlich
tätig zu werden.
Betroffen war etwa
das
Pro7-Magazin
»Galileo«,
Auch die
n-tv-Magazine
»Motor«
und »Deluxe«
und die Nachrichtensendung
»n-tv Der
Tag« wurden
beanstandet, genauso
wie eine Folge von
»Date oder
Fake« des
Senders
Viva.
Ebenfalls bei
Bloomberg
(»Sicher-lich«,
DSF (innerhalb
eines Gewinnspieltrailers)
und einer »Spiegel
TV«-Sendung
bei
Vox gab
es etwas Auffälliges.
Für den GSPWM-Vorsitzende
Prof. Dr. Norbert
Schneider sind das
keine großen
Dinge. "Auch
wenn es sich wieder
um eine nur ausschnitthafte
Untersuchung handelt,
so können wir,
bis zum Beweis des
Gegenteils, verhalten
optimistisch sein.
Die große
Mehrheit der Sender
kennt nicht nur
das Verbot von Schleichwerbung,
sondern scheint
es auch im Programmalltag
zu beachten."
In den meisten Fällen
handelte es sich
bei den Verdachtsfällen
um Beiträge,
in denen Produkte
oder Dienstleistungen
vorgestellt wurden
und bei denen ein
Anbieter oder Hersteller
auffällig oft
und kritiklos genannt
wurde, Konkurrenzprodukte
jedoch keine Erwähnung
fanden. Ein Verdacht
ergibt sich in der
Regel auch dann,
wenn Firmen- oder
Markennamen öfter
genannt werden,
als redaktionell
notwendig. Die Bandbreite
der Programme, in
denen GSPWM Schleichwerbung
vermutetet, reicht
von Programmtrailern
über Sport-
und Wissenssendungen
bis hin zu einem
Nachrichtenmagazin.
In der Nachrichtensendung
»n-tv Der
Tag« soll
beispielsweise soll
am 10. Dezember
der Stromanbieter
E wie Einfach in
werblicher Weise
und ohne einen Hinweis
auf Mitbewerber
vorgestellt worden
sein. In der Pro7-Sendung
»Galileo«
fiel den Medienwächtern
am 6. Dezember ein
Beitrag auf, in
dem eine Carrera-Bahn
aufgebaut wurde.
Auch hier hatte
der Markenname eine
größere
Präsenz, als
redaktionell notwendig.
Die zuständigen
Landesmedienanstalten
werden voraussichtlich
die Sender zu den
konkreten Vorwürfen
anhören. Sollten
sich die Verdachtsfälle
erhärten und
die Sender tatsächlich
Schleichwerbung
betrieben haben,
können die
Fälle mit einer
öffentlichen
Beanstandung geahndet
werden.
Andrea
Kiewel büßt
für Schleichwerbung
23.12.07 - Andrea
Kiewels unerlaubte
Werbung für
"Weight Watchers"
hat nun Konsequenzen:
Das ZDF und der
MDR beenden ihre
Zusammenarbeit mit
der Moderatorin.
Sowohl bei »Johannes
B. Kerner«
als auch in der
Kochshow »Lafer!
Lichter! Lecker!«
platzierie Kiewel
verbotene Schleichwerbung.
"Die Auftritte
von Kiewel in mehreren
Sendungen in Verbindung
mit den jetzt bekannt
geworden Details
ihres PR-Vertrages
mit der Organisation
Weight Watchers
haben die Vertrauensbasis
zwischen uns zerstört",
lässt ZDF-Intendant
Markus Schächter
verlauten. Schleichwerbung
in Sendungen des
ZDF seien "nicht
akzeptabel".
Auch MDR-Fernsehdirektor
Wolfgang Vietze
äussert sich
sinngemäß
ebenso.
Kiewel selbst hatte
am Donnerstag bereits
zugegeben, gelogen
zu haben. In einer
Stellungnahme machte
sie klar, "dass
es eine PR-Vereinbarung
gab, in deren Rahmen
es zu einem Foto-Shooting
und einem Interview-Termin
kam". Als sie
vor den Aufzeichnungen
auf mögliche
Verträge angesprochen
wurde, hatte sie
diese Vereinbarungen
jedoch negiert.
Für den »ZDF-Fernsehgarten«
und weitere Unterhaltungssendungen
müssen nun
Nachfolger gefunden
werden. Sechs bereits
produzierte Sendungen
werden in den nächsten
Wochen allerdings
wie geplant ausgestrahlt.
Die betroffenen
Sendungen »Johannes
B. Kerner»
vom 23. Januar 2007
und »Lafer,
Lichter, Lecker«
vom 13. Januar 2007
werden nicht mehr
wiederholt oder
in der ZDF-Mediathek
bereitgestellt.
Eine bereits aufgezeichnete
Folge der Talkshow
»Riverboat«
wird noch wie geplant
ausgestrahlt.
Für Andrea
Kiewel wird es nach
Angaben von ZDF-Programmdirektor
Thomas Bellut "nach
jetzigem Stand"
keine juristischen
Folgen geben.